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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin *

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
 Aufteilung der Abschlussprüfung, Teil 1 der Abschlussprüfung
  § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 7 Inhalt des Teiles 1
  § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
Unterabschnitt 2
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Formteile
  § 9 Inhalt des Teiles 2
  § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 11 Prüfungsbereich „Herstellen von Formteilen“
  § 12 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
  § 13 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
  § 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Halbzeuge
  § 17 Inhalt des Teiles 2
  § 18 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Halbzeugen“
  § 20 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
  § 21 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
  § 22 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile
  § 25 Inhalt des Teiles 2
  § 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen“
  § 28 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
  § 29 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
  § 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung
  § 33 Inhalt des Teiles 2
  § 34 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 35 Prüfungsbereich „Herstellen von Compounds und Masterbatches“
  § 36 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
  § 37 Prüfungsbereich „Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement“
  § 38 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 39 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 40 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bauteile
  § 41 Inhalt des Teiles 2
  § 42 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 43 Prüfungsbereich „Fertigungsauftrag“
  § 44 Prüfungsbereich „Reparieren und Instandsetzen“
  § 45 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik und technische Kommunikation“
  § 46 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 47 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 48 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 7
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie
  § 49 Inhalt des Teiles 2
  § 50 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 51 Prüfungsbereich „Herstellen von Faserverbundbauteilen“
  § 52 Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
  § 53 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
  § 54 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 55 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 56 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 8
 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofffenster
  § 57 Inhalt des Teiles 2
  § 58 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 59 Prüfungsbereich „Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen“
  § 60 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
  § 61 Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
  § 62 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 63 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 64 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Zusatzqualifikationen
Unterabschnitt 1
 Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“
  § 65 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 66 Prüfung der Zusatzqualifikation
  § 67 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Unterabschnitt 2
 Zusatzqualifikation „Prozessintegration“
  § 68 Inhalt der Zusatzqualifikation
  § 69 Prüfung der Zusatzqualifikation
  § 70 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 71 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin
  Anlage 2 (zu § 65 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“
  Anlage 3 (zu § 68 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Prozessintegration“