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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)
§ 42 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
 Stunden
1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1
2.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1
3.Wasserstraßen/Wasserwirtschaft 1 1/4
4.Sondergebiete der Wasserstraßen 1
5.Vorbereiten und Durchführen von Bauten 1
6.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1 1/4
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  zusammen6 1/2