Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (1. LADV-Saar) § 5Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit § 39 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland auch im Land Berlin.