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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (1. LADV-Saar)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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