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Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
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Eingangsformel
Erster Titel
Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
§ 1 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Umstellung der saarländischen Unterhaltshilfe
(§ 27 LA-EG-Saar)
§ 2 Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
§ 4 Reihenfolge der Anrechnung
Zweiter Titel
Zusammentreffen von Aufbaudarlehen mit saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
§ 5 Reihenfolge der Anrechnung von Aufbaudarlehen und saarländischen Vorauszahlungen
§ 6 Reihenfolge der Anrechnung von Darlehen, saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
Dritter Titel
Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen in Erbfällen
§ 7 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an den Erblasser
§ 8 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an Erben
§ 9 Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen auf mehrere Ansprüche auf Hauptentschädigung
Vierter Titel
Sonstige und Schlußvorschriften
§ 10 Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
§ 11 Anwendungszeitpunkt
§ 12 Anwendung im Land Berlin
§ 13 Inkrafttreten
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