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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes (Luftsicherheitsausrüstungsverordnung - LuftSiAV)
§ 16 Verlängerung des Zulassungsbescheides

(1) Vor Ablauf der Zulassung eines Sprengstoffspürhunde-Teams kann vom Hundeführer bei der zuständigen Behörde die Verlängerung des Zulassungsbescheides schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist zusätzlich zu den Unterlagen nach § 14 Absatz 1 ein Nachweis über die erfolgreich abgeschlossenen Wiederholungsschulungen entsprechend Nummer 12.9.3.9. bis 12.9.3.11. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 oder ein Nachweis über ein wöchentliches Erkennungstraining entsprechend Nummer 12.9.3.12. des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 beizufügen.
(2) Nach Prüfung der Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Behörde über die Verlängerung des Zulassungsbescheides um längstens zwölf Monate. Die Verlängerung wird in dem Zulassungsbescheid vermerkt.