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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
§ 106a
Selbstbehalt
Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers ist zulässig. Der Selbstbehalt kann dem Anspruch des Dritten jedoch nicht entgegengehalten werden.
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