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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
§ 107
Kosten
Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen der zuständigen Stelle werden nach der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.
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