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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
§ 10
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2050 außer Kraft.
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