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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG)
§ 6
Besondere Befugnisse
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in
1.
nachrichtendienstliche Mittel und
2.
besondere Auskunftsverlangen.
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