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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute 1 (Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung - MaSanV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Ausgestaltung von Sanierungsplänen
 
Abschnitt 2
 
Allgemeine Anforderungen
an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
 
§  4Vom Sanierungsplan erfasste Unternehmen
§  5Beschreibung der für den Sanierungsplan relevanten Unternehmen
§  6Interner Prozess
§  7Allgemeine Vorgaben zu Indikatoren
§  8Kategorien von Indikatoren
§  9Belastungsanalyse
 
Abschnitt 3
 
Vereinfachte Anforderungen
 
§ 10Anwendungsbereich
§ 11Widerruf von vereinfachten Anforderungen
§ 12Zusammenfassung des Sanierungsplans
§ 13Beschreibung des Instituts und der anderen von dem Sanierungsplan erfassten gruppenangehörigen Unternehmen und Zweigstellen
§ 14Indikatoren
§ 15Handlungsoptionen
§ 16Belastungsanalyse
§ 17Frist zur Einreichung und Aktualisierung von Sanierungsplänen
 
Abschnitt 4
 
Anforderungen an die
Erstellung von Sanierungsplänen
durch institutsbezogene Sicherungssysteme
 
§ 18Antragstellung
§ 19Voraussetzungen für die Befreiung von der Sanierungsplanung und den Widerruf der Befreiung
§ 20Fristen für die Erstellung des Sanierungsplans
§ 21Sanierungsplanung durch das institutsbezogene Sicherungssystem
§ 22Beschreibung des institutsbezogenen Sicherungssystems und der befreiten Institute
§ 23Interner Prozess
§ 24Indikatoren
§ 25Handlungsoptionen
§ 26Kommunikations- und Informationsplan
§ 27Vorbereitungsmaßnahmen
§ 28Informationsaustausch
§ 29Aktualisierung
 
Abschnitt 5
 
Schlussvorschriften
 
§ 30Inkrafttreten
 
Anlage 1Liste der Indikatoren des Sanierungsplans
Anlage 2Liste zusätzlicher Indikatoren des Sanierungsplans