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Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute 1

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
Abschnitt 2
 Allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
  § 4 Vom Sanierungsplan erfasste Unternehmen
  § 5 Beschreibung der für den Sanierungsplan relevanten Unternehmen
  § 6 Interner Prozess
  § 7 Allgemeine Vorgaben zu Indikatoren
  § 8 Kategorien von Indikatoren
  § 9 Belastungsanalyse
Abschnitt 3
 Vereinfachte Anforderungen
  § 10 Anwendungsbereich
  § 11 Widerruf von vereinfachten Anforderungen
  § 12 Zusammenfassung des Sanierungsplans
  § 13 Beschreibung des Instituts und der anderen von dem Sanierungsplan erfassten gruppenangehörigen Unternehmen und Zweigstellen
  § 14 Indikatoren
  § 15 Handlungsoptionen
  § 16 Belastungsanalyse
  § 17 Frist zur Einreichung und Aktualisierung von Sanierungsplänen
Abschnitt 4
 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme
  § 18 Antragstellung
  § 19 Voraussetzungen für die Befreiung von der Sanierungsplanung und den Widerruf der Befreiung
  § 20 Fristen für die Erstellung des Sanierungsplans
  § 21 Sanierungsplanung durch das institutsbezogene Sicherungssystem
  § 22 Beschreibung des institutsbezogenen Sicherungssystems und der befreiten Institute
  § 23 Interner Prozess
  § 24 Indikatoren
  § 25 Handlungsoptionen
  § 26 Kommunikations- und Informationsplan
  § 27 Vorbereitungsmaßnahmen
  § 28 Informationsaustausch
  § 29 Aktualisierung
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften
  § 30 Inkrafttreten
  Anlage 1
Liste der Indikatoren des Sanierungsplans
  Anlage 2
Liste zusätzlicher Indikatoren des Sanierungsplans