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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Zinngußtechnik,
2.
Kunst- und Glockengußtechnik,
3.
Metallgußtechnik
gewählt werden.