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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media (Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung - MFBAProMediaFPrV)
§ 17 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“

(1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ bildet der von der zu prüfenden Person nach § 13 Absatz 2 Satz 2 gewählte Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Printmedien“ oder „Digitalmedien“ den Kern. Darüber hinaus ist der Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ in die Situationsaufgabe einzubeziehen. Die in der Situationsaufgabe zu prüfenden Qualifikationsinhalte bestimmen sich nach den §§ 18 bis 20.
(2) Die Situationsaufgabe soll außerdem Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Führung und Organisation“ einbeziehen. Die einbezogenen Qualifikationsinhalte sollen dann nicht Bestandteil der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ sein.