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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
  § 2 Teile des Fortbildungsabschlusses
  § 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
  § 4 Gliederung der Prüfung
  § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
Abschnitt 2
 Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
  § 6 Prüfungsbereiche
  § 7 Prüfungsaufgaben, Bearbeitungsdauer
  § 8 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 9 Prüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“
  § 10 Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln“
  § 11 Prüfungsbereich „Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“
  § 12 Prüfungsbereich „Zusammenarbeit im Betrieb“
Abschnitt 3
 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  § 13 Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte
  § 14 Gliederung des Prüfungsteils
  § 15 Schriftlicher Teil
  § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 17 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“
  § 18 Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“
  § 19 Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Printmedien“
  § 20 Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Digitalmedien“
  § 21 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“
  § 22 Qualifikationsschwerpunkt „Personalmanagement“
  § 23 Qualifikationsschwerpunkt „Vertriebs- und Geschäftsprozesse“
  § 24 Qualifikationsschwerpunkt „Kostenmanagement“
  § 25 Projektarbeit
Abschnitt 4
 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
  § 26 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  § 27 Bewerten der Prüfungsleistungen und der Projektarbeit
  § 28 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  § 29 Zeugnisse
  § 30 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften
  § 31 Übergangsvorschriften
  § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu den §§ 27 und 28)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  Anlage 2 (zu § 29)
Zeugnisinhalte