Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media (Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung - MFBAProMediaFPrV) § 14Gliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und