Für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media ist Folgendes erforderlich:
- 1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
- 2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.