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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2 (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)
§ 26 Käse

Käse ist aus dickgelegter Käsereimilch herzustellen. Das hergestellte Erzeugnis kann frisch oder in jeglichem Reifegrad sein.