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Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Besondere Kennzeichnungsvorschriften
  § 5 Vorrang des Milchproduktrechts der Europäischen Union
  § 6 Verwendbare technologische Verfahren zur Änderung des Gehaltes an Milchbestandteilen
  § 7 Höchstgehalte im Enderzeugnis
Abschnitt 2
 Wärmebehandelte Konsummilch und wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
  § 8 Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung
  § 9 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
  § 10 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
  § 11 Wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
Abschnitt 3
 Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Herstellung
  § 12 Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
  § 13 Buttersorten
  § 14 Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
  § 15 Markenbutter
  § 16 Zusatz von Vitamin A und Vitamin D zu bestimmten anderen Milchstreichfetten
Unterabschnitt 2
 Anforderungen an die Kennzeichnung
  § 17 Allgemeine Anforderungen
  § 18 Kennzeichnung als Markenbutter
  § 19 Gütezeichen bei Markenbutter
Unterabschnitt 3
 Genehmigung zur Herstellung und Kontrolle bezüglich Markenbutter
  § 20 Genehmigung
  § 21 Prüfung
  § 22 Ausweitung der Prüfung
  § 23 Übertragung von Prüfaufgaben
  § 24 Buttersachverständige
  § 25 Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung
Abschnitt 4
 Käse und Erzeugnisse aus Käse
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Herstellung
  § 26 Käse
  § 27 Käsereimilch
  § 28 Weitere bei der Herstellung von Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
  § 29 Käsegruppen
  § 30 Sauermilchquark
  § 31 Käsearten
  § 32 Käsestandardsorten bei Käsegruppen
  § 33 Käsestandardsorten bei Käsearten
  § 34 Erzeugnisse aus Käse
  § 35 Weitere bei Erzeugnissen aus Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
  § 36 Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse
Unterabschnitt 2
 Anforderungen an die Kennzeichnung
  § 37 Allgemeine Anforderungen bei Käse
  § 38 Besondere Anforderungen bei Käse in geriebenem, geraspeltem, gestifteltem, gewürfeltem oder gehobeltem Zustand
  § 39 Allgemeine Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
  § 40 Besondere Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
  § 41 Angabe einer Wärmebehandlung, des Wassergehaltes und einer Umhüllung durch Lebensmittel; Kleinstverpackungen
  § 42 Angabe des Fettgehaltes
Abschnitt 5
 Eingedickte Milch und Trockenmilch
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Herstellung
  § 43 Allgemeine Anforderungen
  § 44 Haltbarmachung
  § 45 Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
  § 46 Analysemethoden
Unterabschnitt 2
 Anforderungen an die Kennzeichnung
  § 47 Allgemeine Anforderungen
  § 48 Angabe des Milchfettgehaltes; Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren; Hinweis betreffend Säuglinge
Abschnitt 6
 Weitere Milcherzeugnisse
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Herstellung
  § 49 Allgemeine Anforderungen
  § 50 Weitere verwendbare Lebensmittel und Stoffe
  § 51 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
Unterabschnitt 2
 Anforderungen an die Kennzeichnung
  § 52 Allgemeine Anforderungen
  § 53 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
  § 54 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
  § 55 Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren
Abschnitt 7
 Allgemeine Bestimmungen zur Kennzeichnung von Milchprodukten
  § 56 Kennzeichnung mit der Tierart
  § 57 Kennzeichnung im Falle einer Wärmebehandlung
  § 58 Kennzeichnung mit dem Hinweis „laktosefrei“
  § 59 Kennzeichnung mit dem Hinweis „frisch“
  § 60 Kennzeichnung gegenüber Endverbrauchern und Unternehmen
  § 61 Art und Weise der Kennzeichnung
Abschnitt 8
 Im Ausland hergestellte Milchprodukte
  § 62 Kennzeichnung
  § 63 Markenbutter
Abschnitt 9
 Ordnungswidrigkeiten
  § 64 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10
 Länderzuständigkeiten und Länderbefugnisse
  § 65 Länderzuständigkeiten
  § 66 Länderbefugnisse, Übertragung der Verordnungsermächtigung
Abschnitt 11
 Schlussbestimmungen
  § 67 Übergangsbestimmungen
  Anlage 1 (zu den §§ 15, 21, 24, 25, 64 und 66)
Prüfung von Markenbutter
  Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1)
Gütezeichen bei Markenbutter
  Anlage 3 (zu § 63 Absatz 2)
Bescheinigung bei ausländischer Markenbutter
  Anlage 4 (zu den §§ 32 und 33 sowie 41, 42)
Käsestandardsorten
  Anlage 5 (zu § 34 Nummer 1 bis 3)
Mindestgehalte an Trockenmasse bei Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen und Kochkäse
  Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 28 bis 30 sowie den §§ 43 und 47)
Eingedickte Milch und Trockenmilch
  Anlage 7 (zu § 46)
Analysemethoden bei eingedickter Milch und Trockenmilch
  Anlage 8 (zu § 49, § 50 Absatz 2 und 3, den §§ 52 und 53 sowie § 54 Absatz 1 und § 59 Absatz 4)
Weitere Milcherzeugnisse