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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2 (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)
Anlage 8 (zu § 49, § 50 Absatz 2 und 3, den §§ 52 und 53 sowie § 54 Absatz 1 und § 59 Absatz 4)
Weitere Milcherzeugnisse

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 45 - 56)
Vorbemerkung:
Die in Spalte 1 Buchstabe b dargestellte Herstellungsweise bezieht sich auf das in Spalte 1 Buchstabe a genannte Gruppenerzeugnis. Die Spalten 2 bis 4 regeln für die den Gruppenerzeugnissen zugeordneten Standardsorten besondere Bezeichnungen, Herstellungsweisen und Merkmale. Ist im Rahmen der Spalte 3 die Wärmebehandlung nach der Fermentation ausgeschlossen, sind auch alle alternativen Verfahren zur Keimabtötung ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Verfahren auf Basis der Temperatur als auch auf Basis anderer Parameter.
Milcherzeugnisgruppe Standardsorte
1234
a) Bezeichnung
b) Herstellungsweise
BezeichnungBesondere Herstellungsweise
und Merkmale
Massenanteil an
Fett
I.
a)
Sauermilcherzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch oder
Sahne unter Verwendung von mesophilen Milchsäurebakterienkulturen.
1.Sauermilch (Trinksauermilch)1.Hergestellt aus Milch,
ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.
Mindestens 3,5
2.Sauermilch dickgelegt (Dickmilch; Setzmilch)2.Hergestellt aus Milch,
dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.
Mindestens 3,5
3.Fettarme Sauermilch
(Fettarme Trinksauermilch)
3.Hergestellt aus Milch,
ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.
Mindestens 1,5 Höchstens 1,8
4.Fettarme Dickmilch
(Fettarme Sauermilch dickgelegt; Fettarme Setzmilch)
4.Hergestellt aus Milch,
dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.
Mindestens 1,5 Höchstens 1,8
5.Sauermilch entrahmt (Trinksauermilch entrahmt; Magermilch sauer)5.Hergestellt aus Milch,
ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, auch unter Zusatz von reiner Buttermilch oder Buttermilch, bei deren Herstellung dem Butterungsgut nur Magermilch zugesetzt wurde.
Höchstens 0,5
6.Sauermilch entrahmt dickgelegt (Dickmilch entrahmt; Dickmagermilch; Setzmilch entrahmt; Saure Setzmagermilch)6.Hergestellt aus Milch, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, auch unter Zusatz von reiner Buttermilch oder Buttermilch, bei deren Herstellung dem Butterungsgut nur Magermilch zugesetzt wurde.Höchstens 0,5
7.Sahnesauermilch
(Saure Sahne, Sauerrahm)
7.Hergestellt aus Sahne, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 10,0
8.Sahnedickmilch (Sahnesetzmilch)8.Hergestellt aus Sahne, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 10,0
  9.Crème Fraîche9.Hergestellt aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen, auch unter Zusatz von Saccharose bis zu 15 % des Enderzeugnisses, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation; innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung am Ort der Herstellung vorverpackt oder anderweitig so verpackt oder gelagert, dass die sensorischen Eigenschaften erhalten bleiben.Mindestens 30,0
10.Schmand10.Hergestellt aus Sahne, mit oder ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 15,0 Höchstens 25,0
II.
a)
Joghurterzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch,
Joghurt oder Sahne, wobei im verzehrfertigen Erzeugnis hierfür spezifische thermophile Reifungskulturen, deren Wachstumsoptimum bei über 42 °C liegt, überwiegen müssen.
1.Joghurt1.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 3,5
2.Fettarmer Joghurt2.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 1,5
Höchstens 1,8
3.Joghurt aus Magermilch3.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Höchstens 0,5
4.Sahnejoghurt4.Hergestellt aus Sahne, Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 10,0
  5.Joghurt mild5.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 3,5
6.Fettarmer Joghurt mild6.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 1,5
Höchstens 1,8
7.Joghurt mild aus Magermilch7.Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Höchstens 0,5
8.Sahnejoghurt mild8.Hergestellt aus Sahne, Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 10,0
9.Trinkjoghurt9.Im verzehrfertigen Erzeugnis muss die Trockenmasse zwischen 10 und 20 % liegen.Höchstens 5,0
10.Ayran10.Hergestellt aus Milch oder Joghurterzeugnissen der Standardsorten 1 bis 3 sowie 5 bis 7 unter Zugabe von Salz, wobei im verzehrfertigen Erzeugnis der Eiweißgehalt oberhalb von 1,6 % und der Salzgehalt unterhalb von 1,1 % liegen müssen.
III.
a)
Kefirerzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch
oder Sahne unter Verwendung von spezifischen Kefirknöllchen oder einer von diesen abgeleiteten Kultur.
1.Kefir1.Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt.Mindestens 3,5
2.Fettarmer Kefir2.Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt.Mindestens 1,5
Höchstens 1,8
3.Kefir aus Magermilch3.Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt.Höchstens 0,5
  4.Sahnekefir4.Hergestellt aus Sahne, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt.Mindestens 10,0
5.Kefir mild5.Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 3,5
6.Fettarmer Kefir mild6.Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 1,5
Höchstens 1,8
7.Kefir mild aus Magermilch7.Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Höchstens 0,5
8.Sahnekefir mild8.Hergestellt aus Sahne, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation.Mindestens 10,0
IV.
a)
Buttermilcherzeugnis
b)
Ein bei der Verbutterung von Milch oder Sahne sowie der unmittelbaren Herstellung von Milchfetterzeugnissen der Gruppe X aus Sahne anfallendes flüssiges Erzeugnis, auch sauer oder nachträglich mit Milchsäurebakterienkulturen gesäuert.
1.Buttermilch1.Hergestellt ohne Wärmebehanlung nach der Fermentation. Der Zusatz von Wasser während der Butterung darf nicht mehr als 10 % des anfallenden Enderzeugnisses und der Zusatz von Magermilch bei der Butterung darf nicht mehr als 15 % des anfallenden Enderzeugnisses ausmachen. Die Einstellung der Milchbestandteile ist auf den Zusatz von Wasser und Magermilch in zuvor benannten Grenzen sowie auf den Entzug von Wasser beschränkt.Höchstens 1,0
2.Reine Buttermilch2.Die Einstellung der Milchbestandteile ist auf den Entzug von Wasser beschränkt.Höchstens 1,0
V.
a)
Sahneerzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch durch Einstellung des Fettgehaltes auf mindestens 10 % Fett.
1.Sahne (Kaffeesahne)1.Eine Erhöhung des Eiweißgehaltes durch den Zusatz von Eiweiß ist ausgeschlossen.Mindestens 10,0
2.Schlagsahne2.Die Schlagfähigkeit des Produktes ist sicherzustellen. Eine Erhöhung des Eiweißgehaltes durch den Zusatz von Eiweiß ist ausgeschlossen.Mindestens 30,0
VI.
a)
Molkenerzeugnis
b)
Durch vollständigen oder
teilweisen Entzug des Eiweißes aus Milch hergestelltes Erzeugnis und die daraus hergestellten Erzeugnisse.
1.Süßmolke1.Durch Abscheiden des Käsestoffes bei überwiegender Labeinwirkung gewonnenes Milchserum.
2.Sauermolke2.Durch Abscheiden des Käsestoffes bei überwiegender Säureeinwirkung gewonnenes Milchserum.
3.Molkensahne3.Bei der Entrahmung von Molke anfallendes Erzeugnis.Mindestens 10,0
VII.
a)
Laktoseerzeugnis
b)
Aus Milch oder Molkenerzeugnissen der Gruppe VI durch Auskristallisieren oder andere Verfahren gewonnenes Kohlenhydrat, wobei Milchbestandteile nur in den Ausgangserzeugnissen eingestellt sein dürfen.
1.Laktose1.Mit einem wasserfreien Laktosegehalt von mindestens 99,0 % m/m in der Trockenmasse, wasserfrei oder mit einem Molekül Kristallwasser oder eine Mischung aus beidem.
  2.Laktose, Arzneibuchqualität2.Die Anforderungen der Monografie 1061 zu Laktose entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Arzneibuches nach § 55 des Arzneimittelgesetzes sind einzuhalten.
3.Laktose Monohydrat, Arzneibuchqualität3.Die Anforderungen der Monografie 0187 zu Laktose Monohydrat entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Arzneibuches nach § 55 des Arzneimittelgesetzes sind einzuhalten.
VIII.
a)
Milchmischerzeugnis oder
Bezeichnung der jeweils verwendeten Gruppe in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels. Bei mehr als einem geschmackgebenden Lebensmittel sind alle Bezeichnungen oder ist die Bezeichnung des von der Menge her überwiegenden Lebensmittels zu verwenden. Wird im Falle von Früchten, Gewürzen, Kräutern, Nüssen und in vergleichbaren Fällen ein oder mehr als ein geschmackgebendes Lebensmittel derselben Art verwendet, darf stattdessen die Bezeichnung der betreffenden Art, auch in Form von „mit …zubereitung“ unter Angabe der Art und zusätzlich mit der Angabe des Anteils der betreffenden Art an dem Gesamtgewicht des Enderzeugnisses, genutzt werden.
b)
Hergestellt aus Milch oder einem oder mehreren Milcherzeugnissen der Gruppen I bis V und XI oder einer Mischung daraus, bei Getränken aus Automaten auch zusätzlich hergestellt aus Milcherzeugnissen der Gruppe XII und der Anlage 6 Gruppe III, unter Zusatz geschmackgebender Lebensmittel. Zudem können färbende Lebensmittel und Inulin verwendet werden.
1.Milchmischgetränk oder Vollmilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels1.Hergestellt aus Vollmilch, flüssig.
2.Milchmischgetränk oder Teilentrahmte (fettarme) Milch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels2.Hergestellt aus teilentrahmter (fettarmer) Milch, flüssig.
3.Milchmischgetränk oder Magermilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels3.Hergestellt aus Magermilch, flüssig.
4.Milchmischgetränk oder Trinkmilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels4.Hergestellt aus einer im Fettgehalt eingestellten Milch, flüssig. Der Fettgehalt muss von den Nummern 1 bis 3 abweichen.
5.Bezeichnung der Standardsorte der Gruppen I bis V und XI in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels5.Hergestellt aus einer Standardsorte der Gruppen I bis IV und XI, jeweils ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, oder einer Standardsorte der Gruppe V. Im Falle der Standardsorte Ayran darf der Ayran kein Salz enthalten, falls als geschmackgebendes Lebensmittel Früchte verwendet werden. Im Fall des Gruppenerzeugnisses Skyr darf
   Geschmackgebende und färbende Lebensmittel dürfen zusammen 30 % der Füllmenge des Enderzeugnisses nicht überschreiten. Zur Herstellung im Automaten auch ganz oder teilweise getrocknet, ausgenommen: Speiseeis, Halberzeugnisse für Speiseeis, Puddings, Milchreis, Cremes, Soßen, Suppen.   als geschmackgebendes Lebensmittel abweichend von § 3 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a auch Sahne verwendet werden. 
IX.
a)
Molkenmischerzeugnis in
Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels. Bei mehr als einem geschmackgebenden Lebensmittel sind alle Bezeichnungen oder ist die Bezeichnung des von der Menge her überwiegenden Lebensmittels zu verwenden. Wird im Falle von Früchten, Gewürzen, Kräutern, Nüssen und in vergleichbaren Fällen ein oder mehr als ein geschmackgebendes Lebensmittel derselben Art verwendet, darf stattdessen die Bezeichnung der betreffenden Art, auch in Form von „mit …zubereitung“ unter Angabe der Art und zusätzlich mit der Angabe des Anteils der betreffenden Art an dem Gesamtgewicht des Enderzeugnisses, genutzt werden.
b)
Hergestellt aus Molken-
erzeugnissen der Gruppe VI, unter Zusatz geschmackgebender Lebensmittel. Zudem können färbende Lebensmittel verwendet werden. Geschmackgebende und färbende Lebensmittel dürfen zusammen 30 % der Füllmenge des Enderzeugnisses nicht überschreiten. Im Falle der Einstellung von Milchbestandteilen muss der Anteil der Molkenerzeugnisse größer sein als die Summe der anderen Anteile. Zur Herstellung in Automaten auch ganz oder teilweise getrocknet.
1.Süßmolke in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels1.Hergestellt aus Molke.
2.Sauermolke in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels2.Hergestellt aus Sauermolke.
3.Molkensahne in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels3.Hergestellt aus Molkensahne.
X.
a)
Milchfetterzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch oder Sahne. Die Einstellung der Milchbestandteile darf durch den Entzug von Buttermilch, Butter oder Wasser, jeweils ausschließlich oder kombiniert, sowie die Einstellung der fettfreien Trockenmasse erfolgen. Flüssig oder teilkristallisiert, auch unter Verwendung von Inertgas, auch durch Auftrennen in unterschiedliche Erweichungs- und Erstarrungsbereiche, Fettgehalt mehr als 90 %.
1.Butterreinfett
(wasserfreies Butterfett, wasserfreies Milchfett, Butterschmalz)
1.Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche.Mindestens 99,8
2.Butterfett (Butteröl)2.Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche, wobei der Höchstgehalt an freien Fettsäuren wie folgt berechnet ist: 0,5 % (als Ölsäure berechnet), Peroxidhöchstwert: 0,5 mEqu O2/kg Fett, Wassergehalt höchstens 0,2 %.Mindestens 96,0
3.Butterfett fraktioniert3.Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche und mittels Kristallisation fraktioniert.Mindestens 99,8
XI.
a)
Skyr
b)
Hergestellt aus Magermilch, dickgelegt und mit einem Eiweißgehalt von mindestens 8 % im Endprodukt, auch unter Zugabe von Magermilchjoghurt oder Magermilchjoghurt mild gemäß Gruppe II Nummer 3 und 7. Die Dicklegung kann mit Lab, Labaustauschstoffen oder Milchsäurebakterien oder einer Mischung daraus erfolgen.
1.Skyr auf Frischkäsebasis1.Hergestellt aus Magermilch. Die Dicklegung darf nur mit Lab, Labaustauschstoffen, Milchsäurebakterien oder einer Mischung daraus erfolgen.Höchstens 0,5
2.Skyr auf Joghurtbasis2.Hergestellt aus Magermilch. Die Dicklegung darf nur mit Milchsäurebakterien erfolgen.Höchstens 0,5
XII.
a)
Sonstiges Milcherzeugnis in Pulverform, mit Ausnahme der Trockenmilch. Erfolgt die Herstellung ausschließlich auf der Basis von Molkenerzeugnissen der Gruppe VI, darf stattdessen die Bezeichnung „Molkenerzeugnis in Pulverform“ oder „Molkenpulvererzeugnis“ verwendet werden. Beträgt der Eiweißgehalt mindestens 65 Massenanteile bezogen auf die fettfreie Trockenmasse, darf stattdessen die Bezeichnung „Milcheiweißerzeugnis in Pulverform“ oder „Milcheiweißpulvererzeugnis“ verwendet werden.
b)
Hergestellt aus Milch oder Milcherzeugnissen, getrocknet durch weitgehenden Entzug des Wassers, mit einem Wassergehalt von höchstens 5 % im Enderzeugnis. Bei einer Einstellung der Milchbestandteile ist die Verwendung von Laktoseerzeugnissen bis zu 32 % des Enderzeugnisses zulässig. Bei der Einstellung des Eiweißgehaltes der verwendeten Milch muss der Eiweißgehalt mindestens 34 Massenanteile bezogen auf die fettfreie Trockenmasse betragen.
1.Joghurtpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnejoghurtpulver)1.Hergestellt aus Sahnejoghurt.Mindestens 42,0
2.Kefirpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnekefirpulver)2.Hergestellt aus Sahnekefir.Mindestens 42,0
3.Joghurtpulver3.Hergestellt aus Joghurt.Mindestens 26,0
4.Kefirpulver4.Hergestellt aus Kefir.Mindestens 26,0
5.Teilentrahmtes Joghurtpulver5.Hergestellt aus fettarmem Joghurt.Mindestens 1,5
Höchstens 26,0
6.Teilentrahmtes Kefirpulver6.Hergestellt aus fettarmem Kefir.Mindestens 1,5
Höchstens 26,0
7.Magermilchjoghurtpulver7.Hergestellt aus Magermilchjoghurt.Höchstens 1,5
8.Magermilchkefirpulver8.Hergestellt aus Magermilchkefir.Höchstens 1,5
9.Buttermilchpulver9.Hergestellt aus Buttermilcherzeugnissen ohne Verwendung von Laktoseerzeugnissen, Wassergehalt höchstens 7 %.Höchstens 15,0
10.Süßmolkenpulver10.Hergestellt aus Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers; Eiweißgehalt mindestens 10 %, Laktosegehalt mindestens 70 %.
11.Süßmolkenpulver, teilentzuckert11.Hergestellt aus Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers und teilweisen Entzug der Laktose, mit einem geringeren Laktosegehalt.
  12.Sauermolkenpulver12.Hergestellt aus Sauermolke oder nachgesäuerter Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers; Eiweißgehalt mindestens 7 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Laktosegehalt mindestens 60 %.
  13.Sauermolkenpulver, teilentzuckert13.Hergestellt aus Sauermolke oder nachgesäuerter Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers und teilweisen Entzug der Laktose, mit einem geringeren Laktosegehalt.
  14.Entmineralisiertes Molkenpulver14.Hergestellt aus weitgehend entmineralisierter Süß- oder Sauermolke; Aschegehalt höchstens 2,5 %, Wassergehalt höchstens 6 %.
  15.Eiweißangereichertes Molkenpulver (Molkenproteinkonzentrat)15.Hergestellt aus Süß- oder Sauermolke durch weitgehenden Entzug von Wasser, nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern; Eiweißgehalt mindestens 20 %, Wassergehalt höchstens 8 %.
  16.Milcheiweißpulver16.Hergestellt aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen trennen; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Aschegehalt höchstens 7 %, Laktosegehalt höchstens 15 %.Höchstens 1,5
  17.Wasserlösliches Milcheiweißpulver17.Hergestellt aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen trennen; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Aschegehalt höchstens 7 %, Laktosegehalt höchstens 15 %, in Wasser löslich.Höchstens 1,5
  18.Molkeneiweißpulver18.Hergestellt aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 7 %, Aschegehalt höchstens 8 %, Laktosegehalt höchstens 15 %.
  19.Milchpermeatpulver19.Hergestellt aus Milchpermeat mit einem Laktoseanteil von mindestens 76 %.Höchstens 1,5
  20.Molkenpermeatpulver20.Hergestellt aus Molkenpermeat mit einem Laktoseanteil von mindestens 76 %.Höchstens 1,5