| Milcherzeugnisgruppe | Standardsorte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||
| a) Bezeichnung b) Herstellungsweise | Bezeichnung | Besondere Herstellungsweise und Merkmale | Massenanteil an Fett | |||
| I. |
| 1. | Sauermilch (Trinksauermilch) | 1. | Hergestellt aus Milch, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 3,5 |
| 2. | Sauermilch dickgelegt (Dickmilch; Setzmilch) | 2. | Hergestellt aus Milch, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 3,5 | ||
| 3. | Fettarme Sauermilch (Fettarme Trinksauermilch) | 3. | Hergestellt aus Milch, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 4. | Fettarme Dickmilch (Fettarme Sauermilch dickgelegt; Fettarme Setzmilch) | 4. | Hergestellt aus Milch, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 5. | Sauermilch entrahmt (Trinksauermilch entrahmt; Magermilch sauer) | 5. | Hergestellt aus Milch, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, auch unter Zusatz von reiner Buttermilch oder Buttermilch, bei deren Herstellung dem Butterungsgut nur Magermilch zugesetzt wurde. | Höchstens 0,5 | ||
| 6. | Sauermilch entrahmt dickgelegt (Dickmilch entrahmt; Dickmagermilch; Setzmilch entrahmt; Saure Setzmagermilch) | 6. | Hergestellt aus Milch, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, auch unter Zusatz von reiner Buttermilch oder Buttermilch, bei deren Herstellung dem Butterungsgut nur Magermilch zugesetzt wurde. | Höchstens 0,5 | ||
| 7. | Sahnesauermilch (Saure Sahne, Sauerrahm) | 7. | Hergestellt aus Sahne, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 10,0 | ||
| 8. | Sahnedickmilch (Sahnesetzmilch) | 8. | Hergestellt aus Sahne, dickgelegt, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 10,0 | ||
| 9. | Crème Fraîche | 9. | Hergestellt aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen, auch unter Zusatz von Saccharose bis zu 15 % des Enderzeugnisses, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation; innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung am Ort der Herstellung vorverpackt oder anderweitig so verpackt oder gelagert, dass die sensorischen Eigenschaften erhalten bleiben. | Mindestens 30,0 | ||
| 10. | Schmand | 10. | Hergestellt aus Sahne, mit oder ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 15,0 Höchstens 25,0 | ||
| II. |
| 1. | Joghurt | 1. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 3,5 |
| 2. | Fettarmer Joghurt | 2. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 3. | Joghurt aus Magermilch | 3. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Höchstens 0,5 | ||
| 4. | Sahnejoghurt | 4. | Hergestellt aus Sahne, Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 10,0 | ||
| 5. | Joghurt mild | 5. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 3,5 | ||
| 6. | Fettarmer Joghurt mild | 6. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 7. | Joghurt mild aus Magermilch | 7. | Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Höchstens 0,5 | ||
| 8. | Sahnejoghurt mild | 8. | Hergestellt aus Sahne, Reifungskulturen überwiegend bestehend aus Streptococcus thermophilus und anderen Lactobacillen als Lactobacillus bulgaricus, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 10,0 | ||
| 9. | Trinkjoghurt | 9. | Im verzehrfertigen Erzeugnis muss die Trockenmasse zwischen 10 und 20 % liegen. | Höchstens 5,0 | ||
| 10. | Ayran | 10. | Hergestellt aus Milch oder Joghurterzeugnissen der Standardsorten 1 bis 3 sowie 5 bis 7 unter Zugabe von Salz, wobei im verzehrfertigen Erzeugnis der Eiweißgehalt oberhalb von 1,6 % und der Salzgehalt unterhalb von 1,1 % liegen müssen. | – | ||
| III. |
| 1. | Kefir | 1. | Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt. | Mindestens 3,5 |
| 2. | Fettarmer Kefir | 2. | Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 3. | Kefir aus Magermilch | 3. | Hergestellt aus Milch, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt. | Höchstens 0,5 | ||
| 4. | Sahnekefir | 4. | Hergestellt aus Sahne, mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer aus diesen direkt hergestellten Kultur, die alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten muss. Der Massenanteil an Ethanol im verzehrfertigen Erzeugnis muss bei mindestens 0,05 liegen. Die Bildung von Kohlendioxid muss möglich sein. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist untersagt. | Mindestens 10,0 | ||
| 5. | Kefir mild | 5. | Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 3,5 | ||
| 6. | Fettarmer Kefir mild | 6. | Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 1,5 Höchstens 1,8 | ||
| 7. | Kefir mild aus Magermilch | 7. | Hergestellt aus Milch, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Höchstens 0,5 | ||
| 8. | Sahnekefir mild | 8. | Hergestellt aus Sahne, mit spezifischen, von Kefirknöllchen abgeleiteten Kulturen mit Milchsäurestreptokokken und Lactobacillen, ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation. | Mindestens 10,0 | ||
| IV. |
| 1. | Buttermilch | 1. | Hergestellt ohne Wärmebehanlung nach der Fermentation. Der Zusatz von Wasser während der Butterung darf nicht mehr als 10 % des anfallenden Enderzeugnisses und der Zusatz von Magermilch bei der Butterung darf nicht mehr als 15 % des anfallenden Enderzeugnisses ausmachen. Die Einstellung der Milchbestandteile ist auf den Zusatz von Wasser und Magermilch in zuvor benannten Grenzen sowie auf den Entzug von Wasser beschränkt. | Höchstens 1,0 |
| 2. | Reine Buttermilch | 2. | Die Einstellung der Milchbestandteile ist auf den Entzug von Wasser beschränkt. | Höchstens 1,0 | ||
| V. |
| 1. | Sahne (Kaffeesahne) | 1. | Eine Erhöhung des Eiweißgehaltes durch den Zusatz von Eiweiß ist ausgeschlossen. | Mindestens 10,0 |
| 2. | Schlagsahne | 2. | Die Schlagfähigkeit des Produktes ist sicherzustellen. Eine Erhöhung des Eiweißgehaltes durch den Zusatz von Eiweiß ist ausgeschlossen. | Mindestens 30,0 | ||
| VI. |
| 1. | Süßmolke | 1. | Durch Abscheiden des Käsestoffes bei überwiegender Labeinwirkung gewonnenes Milchserum. | – |
| 2. | Sauermolke | 2. | Durch Abscheiden des Käsestoffes bei überwiegender Säureeinwirkung gewonnenes Milchserum. | – | ||
| 3. | Molkensahne | 3. | Bei der Entrahmung von Molke anfallendes Erzeugnis. | Mindestens 10,0 | ||
| VII. |
| 1. | Laktose | 1. | Mit einem wasserfreien Laktosegehalt von mindestens 99,0 % m/m in der Trockenmasse, wasserfrei oder mit einem Molekül Kristallwasser oder eine Mischung aus beidem. | – |
| 2. | Laktose, Arzneibuchqualität | 2. | Die Anforderungen der Monografie 1061 zu Laktose entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Arzneibuches nach § 55 des Arzneimittelgesetzes sind einzuhalten. | – | ||
| 3. | Laktose Monohydrat, Arzneibuchqualität | 3. | Die Anforderungen der Monografie 0187 zu Laktose Monohydrat entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Arzneibuches nach § 55 des Arzneimittelgesetzes sind einzuhalten. | – | ||
| VIII. |
| 1. | Milchmischgetränk oder Vollmilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 1. | Hergestellt aus Vollmilch, flüssig. | – |
| 2. | Milchmischgetränk oder Teilentrahmte (fettarme) Milch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 2. | Hergestellt aus teilentrahmter (fettarmer) Milch, flüssig. | – | ||
| 3. | Milchmischgetränk oder Magermilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 3. | Hergestellt aus Magermilch, flüssig. | – | ||
| 4. | Milchmischgetränk oder Trinkmilch in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 4. | Hergestellt aus einer im Fettgehalt eingestellten Milch, flüssig. Der Fettgehalt muss von den Nummern 1 bis 3 abweichen. | – | ||
| 5. | Bezeichnung der Standardsorte der Gruppen I bis V und XI in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 5. | Hergestellt aus einer Standardsorte der Gruppen I bis IV und XI, jeweils ohne Wärmebehandlung nach der Fermentation, oder einer Standardsorte der Gruppe V. Im Falle der Standardsorte Ayran darf der Ayran kein Salz enthalten, falls als geschmackgebendes Lebensmittel Früchte verwendet werden. Im Fall des Gruppenerzeugnisses Skyr darf | – | ||
| Geschmackgebende und färbende Lebensmittel dürfen zusammen 30 % der Füllmenge des Enderzeugnisses nicht überschreiten. Zur Herstellung im Automaten auch ganz oder teilweise getrocknet, ausgenommen: Speiseeis, Halberzeugnisse für Speiseeis, Puddings, Milchreis, Cremes, Soßen, Suppen. | als geschmackgebendes Lebensmittel abweichend von § 3 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a auch Sahne verwendet werden. | |||||
| IX. |
| 1. | Süßmolke in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 1. | Hergestellt aus Molke. | – |
| 2. | Sauermolke in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 2. | Hergestellt aus Sauermolke. | – | ||
| 3. | Molkensahne in Verbindung mit der Bezeichnung des geschmackgebenden Lebensmittels | 3. | Hergestellt aus Molkensahne. | – | ||
| X. |
| 1. | Butterreinfett (wasserfreies Butterfett, wasserfreies Milchfett, Butterschmalz) | 1. | Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche. | Mindestens 99,8 |
| 2. | Butterfett (Butteröl) | 2. | Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche, wobei der Höchstgehalt an freien Fettsäuren wie folgt berechnet ist: 0,5 % (als Ölsäure berechnet), Peroxidhöchstwert: 0,5 mEqu O2/kg Fett, Wassergehalt höchstens 0,2 %. | Mindestens 96,0 | ||
| 3. | Butterfett fraktioniert | 3. | Höchstgehalt an freien Fettsäuren: 0,35 %, bei Herstellung aus Sauerrahmbutter 0,45 % (als Ölsäure berechnet), Wassergehalt höchstens 0,1 %, ohne Auftrennen in unterschiedliche Erweichungsbereiche und mittels Kristallisation fraktioniert. | Mindestens 99,8 | ||
| XI. |
| 1. | Skyr auf Frischkäsebasis | 1. | Hergestellt aus Magermilch. Die Dicklegung darf nur mit Lab, Labaustauschstoffen, Milchsäurebakterien oder einer Mischung daraus erfolgen. | Höchstens 0,5 |
| 2. | Skyr auf Joghurtbasis | 2. | Hergestellt aus Magermilch. Die Dicklegung darf nur mit Milchsäurebakterien erfolgen. | Höchstens 0,5 | ||
| XII. |
| 1. | Joghurtpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnejoghurtpulver) | 1. | Hergestellt aus Sahnejoghurt. | Mindestens 42,0 |
| 2. | Kefirpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnekefirpulver) | 2. | Hergestellt aus Sahnekefir. | Mindestens 42,0 | ||
| 3. | Joghurtpulver | 3. | Hergestellt aus Joghurt. | Mindestens 26,0 | ||
| 4. | Kefirpulver | 4. | Hergestellt aus Kefir. | Mindestens 26,0 | ||
| 5. | Teilentrahmtes Joghurtpulver | 5. | Hergestellt aus fettarmem Joghurt. | Mindestens 1,5 Höchstens 26,0 | ||
| 6. | Teilentrahmtes Kefirpulver | 6. | Hergestellt aus fettarmem Kefir. | Mindestens 1,5 Höchstens 26,0 | ||
| 7. | Magermilchjoghurtpulver | 7. | Hergestellt aus Magermilchjoghurt. | Höchstens 1,5 | ||
| 8. | Magermilchkefirpulver | 8. | Hergestellt aus Magermilchkefir. | Höchstens 1,5 | ||
| 9. | Buttermilchpulver | 9. | Hergestellt aus Buttermilcherzeugnissen ohne Verwendung von Laktoseerzeugnissen, Wassergehalt höchstens 7 %. | Höchstens 15,0 | ||
| 10. | Süßmolkenpulver | 10. | Hergestellt aus Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers; Eiweißgehalt mindestens 10 %, Laktosegehalt mindestens 70 %. | – | ||
| 11. | Süßmolkenpulver, teilentzuckert | 11. | Hergestellt aus Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers und teilweisen Entzug der Laktose, mit einem geringeren Laktosegehalt. | – | ||
| 12. | Sauermolkenpulver | 12. | Hergestellt aus Sauermolke oder nachgesäuerter Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers; Eiweißgehalt mindestens 7 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Laktosegehalt mindestens 60 %. | – | ||
| 13. | Sauermolkenpulver, teilentzuckert | 13. | Hergestellt aus Sauermolke oder nachgesäuerter Süßmolke durch weitgehenden Entzug des Wassers und teilweisen Entzug der Laktose, mit einem geringeren Laktosegehalt. | – | ||
| 14. | Entmineralisiertes Molkenpulver | 14. | Hergestellt aus weitgehend entmineralisierter Süß- oder Sauermolke; Aschegehalt höchstens 2,5 %, Wassergehalt höchstens 6 %. | – | ||
| 15. | Eiweißangereichertes Molkenpulver (Molkenproteinkonzentrat) | 15. | Hergestellt aus Süß- oder Sauermolke durch weitgehenden Entzug von Wasser, nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern; Eiweißgehalt mindestens 20 %, Wassergehalt höchstens 8 %. | – | ||
| 16. | Milcheiweißpulver | 16. | Hergestellt aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen trennen; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Aschegehalt höchstens 7 %, Laktosegehalt höchstens 15 %. | Höchstens 1,5 | ||
| 17. | Wasserlösliches Milcheiweißpulver | 17. | Hergestellt aus Magermilch nach Verfahren, die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen trennen; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 6 %, Aschegehalt höchstens 7 %, Laktosegehalt höchstens 15 %, in Wasser löslich. | Höchstens 1,5 | ||
| 18. | Molkeneiweißpulver | 18. | Hergestellt aus Süß- oder Sauermolke nach Verfahren, die das Molkeneiweiß anreichern; Eiweißgehalt mindestens 70 %, Wassergehalt höchstens 7 %, Aschegehalt höchstens 8 %, Laktosegehalt höchstens 15 %. | – | ||
| 19. | Milchpermeatpulver | 19. | Hergestellt aus Milchpermeat mit einem Laktoseanteil von mindestens 76 %. | Höchstens 1,5 | ||
| 20. | Molkenpermeatpulver | 20. | Hergestellt aus Molkenpermeat mit einem Laktoseanteil von mindestens 76 %. | Höchstens 1,5 | ||