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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2 (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)
§ 36 Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse

Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen:
FettgehaltsstufeFettgehalt in der Trockenmasse
1. Doppelrahmstufemindestens  60 % und
höchstens   87 %
2. Rahmstufemindestens  50 %
weniger als  60 %
3. Vollfettstufemindestens  45 %
weniger als  50 %
4. Fettstufemindestens  40 %
weniger als  45 %
5. Dreiviertelfettstufemindestens  30 %
weniger als  40 %
6. Halbfettstufemindestens  20 %
weniger als  30 %
7. Viertelfettstufemindestens  10 %
weniger als  20 %
8. Magerstufeweniger als  10 %.