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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2 (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)
Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1)
Gütezeichen bei Markenbutter

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 30)
Hier ist das Gütezeichen für Markenbutter abgebildet. Es besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung, die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.
Das Gütezeichen besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung,
die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.