Bei der Herstellung von Buttersorten sind zusätzlich zu § 12 folgende Anforderungen einzuhalten:
- 1.
Sauerrahmbutter:
- a)
Herstellung aus jeweils mikrobiell gesäuerter Milch, Sahne oder Molkensahne, auch als Mischung hieraus,
- b)
Verwendung von für die Herstellung von Sauerrahmbutter spezifischen Milchsäurebakterienkulturen vor der Butterung,
- c)
Einhaltung eines pH-Wertes von höchstens im Serum 5,1;
- 2.
Süßrahmbutter:
- a)
Herstellung aus jeweils ungesäuerter Milch, Sahne oder Molkensahne, auch als Mischung hieraus,
- b)
keine Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen während oder nach der Butterung,
- c)
Einhaltung eines pH-Wertes von mindestens im Serum 6,4;
- 3.
mildgesäuerte Butter:
- a)
Herstellung aus jeweils ungesäuerter Milch, Sahne oder Molkensahne, auch als Mischung hieraus,
- b)
Verwendung von für die Herstellung von mildgesäuerter Butter spezifischen Milchsäurebakterienkulturen während der Butterung,
- c)
fakultative Verwendung eines Milchsäurekonzentrats während der Butterung, das aus der Fermentation von Milchinhaltsstoffen mit spezifischen Milchsäurebakterienkulturen gewonnen wurde,
- d)
Einhaltung eines pH-Wertes von unter im Serum 6,4.