Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte 2 (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)
Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 28 bis 30 sowie den §§ 43 und 47)
Eingedickte Milch und Trockenmilch

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 42 - 43)
Vorbemerkung:
Die in Spalte 1 Buchstabe b dargestellte Herstellungsweise bezieht sich auf das in Spalte 1 Buchstabe a bezeichnete Gruppenerzeugnis. Die Spalten 2 bis 4 regeln für die den Gruppenerzeugnissen zugeordneten Standardsorten Bezeichnungen, besondere Herstellungsweisen und Merkmale sowie den Massenanteil an Fett.
GruppeStandardsorte
1234
a) Bezeichnung
b) Herstellungsweise
BezeichnungBesondere Herstellungsweise und MerkmaleMassenanteil an
Fett
I.
a)
Ungezuckertes Kondensmilcherzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch, aus fettarmer Milch oder Magermilch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse. Zur Einstellung der Milchbestandteile dürfen Sahne und Trockenmilch oder eine Mischung daraus verwendet, wie ein teilweiser Entzug von Wasser vorgenommen werden. Der Zusatz von Trockenmilch darf hierbei 25 % des Trockenmasseanteils des Enderzeugnisses nicht überschreiten. Die Einstellung des Eiweißgehaltes darf durch den Entzug von Milchbestandteilen sowie den Zusatz von UF-Milchretentat, UF-Milchpermeat und Laktose vorgenommen werden, sofern der Eiweißgehalt im Endprodukt mindestens 34 Massenanteile bezogen auf die fettfreie Trockenmasse beträgt und das Verhältnis von Molkeneiweiß zu Kasein unverändert bleibt.
1.Kondensmilch mit hohem Fettgehalt1.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 26,5Mindestens 15,0
2.Kondensmilch (Kondensierte Vollmilch)2.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 25,0Mindestens 7,5
Weniger als 15,0
3.Teilentrahmte Kondensmilch (Teilentrahmte kondensierte Milch)3.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 20,0Mindestens 1,0
Weniger als 7,5
4.Kondensmagermilch (Kondensierte Magermilch)4.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 20,0Höchstens 1,0
II.
a)
Gezuckertes Kondensmilcherzeugnis
b)
Hergestellt aus Milch, aus fettarmer Milch oder Magermilch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse. Zur Einstellung der Milchbestandteile dürfen nur Sahne, Trockenmilch und Laktose oder eine Mischung daraus verwendet sowie ein teilweiser Entzug des Wassers vorgenommen werden. Der Zusatz von Trockenmilch darf hierbei 25 % des Trockenmasseanteils und der Zusatz von Laktose 0,03 als Massenanteil des Enderzeugnisses nicht überschreiten. Die Einstellung des Eiweißgehaltes darf durch den Entzug von Milchbestandteilen sowie den Zusatz von
1.Gezuckerte Kondensmilch (Gezuckerte kondensierte Vollmilch)1.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 28,0Mindestens 8,0
2.Gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch (Gezuckerte teilentrahmte Kondensierte Milch)2.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 24,0Mindestens 1,0
Weniger als 8,0
3.Gezuckerte Kondensmagermilch (Gezuckerte kondensierte Magermilch)3.Gesamte Milchtrockenmasse mit einem Massenanteil von mindestens 24,0Höchstens 1,0
   UF-Milchretentat, UF-Milchpermeat und Laktose vorgenommen werden, sofern der Eiweißgehalt im Endprodukt mindestens 34 Massenanteile bezogen auf die fettfreie Trockenmasse beträgt und das Verhältnis von Molkeneiweiß zu Kasein unverändert bleibt.     
III.
a)
Trockenmilch
b)
Hergestellt aus Milch, fettarmer Milch oder Magermilch oder Sahneerzeugnissen sowie Mischungen daraus. Durch weitgehenden Entzug des Wassers getrocknet, um im Enderzeugnis einen Wassergehalt von 5 % nicht zu überschreiten. Die Trocknung zum Entzug des Wassers dient zusätzlich zur Haltbarmachung. Die Einstellung des Eiweißgehaltes darf durch den Entzug von Wasser sowie den Zusatz von UF-Milchretentat, UF-Milchpermeat und Laktose vorgenommen werden, sofern der Eiweißgehalt im Endprodukt mindestens 34 Massenanteile bezogen auf die fettfreie Trockenmasse beträgt und das Verhältnis von Molkeneiweiß zu Kasein unverändert bleibt. Die Einstellung anderer Milchbestandteile, ausgenommen Laktose, darf ausschließlich durch den Entzug von Wasser erfolgen.
1.Milchpulver mit hohem Fettgehalt (Sahnepulver)1.Aus ungesäuerter Milch oder Sahneerzeugnissen oder einer Mischung daraus, mit höchstens 5 % WassergehaltMindestens 42,0
2.Milchpulver (Vollmilchpulver)2.Aus ungesäuerter Milch oder Sahneerzeugnissen oder einer Mischung daraus, mit höchstens 5 % WassergehaltMindestens 26,0
Weniger als 42,0
3.Teilentrahmtes Milchpulver3.Laktase, aus ungesäuerter Milch und Sahneerzeugnissen oder einer Mischung daraus, mit höchstens 5 % WassergehaltMehr als 1,5
Weniger als 26,0
4.Magermilchpulver4.Aus ungesäuerter Milch oder Sahneerzeugnissen oder einer Mischung daraus, mit höchstens 5 % WassergehaltHöchstens 1,5