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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)
§ 58 Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags

(1) Der substanzbasierte Freibetrag für alle in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten, ausgenommen von Investmenteinheiten, beträgt:

5 % x berücksichtigungsfähige Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte
+ 5 % x berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte
 
(2) Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit kann für jedes Geschäftsjahr auf den Ansatz und die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags nach Absatz 1 verzichtet werden.