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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver (Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung)
§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver.