Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV) § 52Durchführung der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet am Ende des Einführungslehrgangs beim Bildungszentrum der Bundeswehr statt. Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung ist das Bildungszentrum der Bundeswehr zuständig.