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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice * (Mobilitäts-und-Verkehrsservice-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - MobVerkKflAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.