- a)
 Schiffsname des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- b)
 einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliche Schiffsnummer, bei Seeschiffen IMO-Nummer des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- c)
 Art des Fahrzeugs oder Verbands und bei Verbänden, Art aller Fahrzeuge gemäß Anlage 12;
- d)
 Tragfähigkeit des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband;
- e)
 Länge und Breite des Fahrzeugs und bei Verbänden Länge und Breite des Verbands und aller Fahrzeuge im Verband;
- f)
 Vorhandensein eines LNG-Systems an Bord;
- g)
 bei Fahrzeugen, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt:
- aa)
 die UN-Nummer oder Nummer des Gefahrguts;
- bb)
 die offizielle Benennung für die Beförderung des Gefahrguts;
- cc)
 die Klasse, den Klassifizierungscode und gegebenenfalls die Verpackungsgruppe des Gefahrguts;
- dd)
 die Gesamtmenge der gefährlichen Güter, für die diese Angaben gelten;
- ee)
 die Anzahl blauer Lichter/blauer Kegel;
- h)
 bei Fahrzeugen, die Güter an Bord haben, deren Beförderung nicht dem ADN unterliegt und die nicht in einem Container befördert werden: Art und Menge der Ladung;
- i)
 Anzahl der an Bord befindlichen Container entsprechend ihrer Größe, ihres Types und ihres Beladungszustandes (beladen oder unbeladen) und die jeweilige Stauplanposition der Container;
- j)
 Containernummer der Gefahrgutcontainer;
- k)
 Anzahl der an Bord befindlichen Personen;
- l)
 Standort, Fahrtrichtung;
- m)
 Tiefgang (nur auf besondere Aufforderung);
- n)
 Fahrtroute mit Angabe von Start- und Zielhafen;
- o)
 Beladehafen;
- p)
 Entladehafen.