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Moselschiffahrtspolizeiverordnung

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  Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
 Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1.01 Begriffsbestimmungen
  § 1.02 Schiffsführer
  § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
  § 1.06 Benutzung der Wasserstraße
  § 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
  § 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
  § 1.09 Besetzung des Ruders
  § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
  § 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
  § 1.11 Mitführen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord
  § 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse
  § 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen
  § 1.14 Beschädigung von Anlagen
  § 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
  § 1.16 Rettung und Hilfeleistung
  § 1.17 Anzeige von Unfällen, festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
  § 1.18 Freimachen des Fahrwassers
  § 1.19 Besondere Anweisungen
  § 1.20 Überwachung
  § 1.21 Sondertransporte, Amphibienfahrzeuge, Militärfahrzeuge
  § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
  § 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Moselkommission
  § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
  § 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
  § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern
  § 1.26 Sonderrechte der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
  § 1.27 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
Kapitel 2
 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
  § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
  § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
  § 2.03 Schiffseichung
  § 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
  § 2.05 Kennzeichen der Anker
  § 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
(Anlage 3: Bild 66)
Kapitel 3
 Bezeichnung der Fahrzeuge
Abschnitt I.
 Allgemeines
  § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
(Anlage 3 Bild 1)
  § 3.02 Lichter
  § 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
  § 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
  § 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
  § 3.06
  § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.
Abschnitt II.
 Nacht- und Tagbezeichnung
Titel A.
 Bezeichnung während der Fahrt
  § 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
(Anlage 3 Bild 2, 3)
  § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
  § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
  § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 11, 12, 13, 14)
  § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 15, 16)
  § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
(Anlage 3 Bild 17)
  § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
  § 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)
  § 3.15 Bezeichnungen der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist
(Anlage 3 Bild 33)
  § 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
(Anlage 3 Bild 34, 35, 36)
  § 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
(Anlage 3: Bild 37)
  § 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3: Bild 38)
  § 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
(Anlage 3 Bild 39)
Titel B.
 Bezeichnung beim Stilliegen
  § 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)
  § 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 42, 43, 44)
  § 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)
  § 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 47)
  § 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)
  § 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
(Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
  § 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
(Anlage 3 Bild 53, 54, 55)
Abschnitt III.
 Sonstige Bezeichnung
  § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3 Bild 56)
  § 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Sondertransporte sowie der Fahrzeuge und schwimmenden Geräte, die Arbeiten im Fahrwasser ausführen
(Anlage 3: Bild 57)
  § 3.29 Schutz gegen Wellenschlag
(Anlage 3 Bild 58)
  § 3.30 Notzeichen
(Anlage 3 Bild 59)
  § 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
(Anlage 3: Bild 60)
  § 3.32 Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
(Anlage 3: Bild 61)
  § 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)
  § 3.34 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern (Anlage 3: Bild 65)
Kapitel 4
 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Abschnitt I.
 Schallzeichen
(Anlage 6)
  § 4.01 Allgemeines
  § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
  § 4.03 Verbotene Schallzeichen
  § 4.04 Notzeichen
Abschnitt II.
 Sprechfunk
  § 4.05 Sprechfunk
Abschnitt III.
 Informations- und Navigationsgeräte
  § 4.06 Radar
  § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS
Kapitel 5
 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
  § 5.01 Schiffahrtszeichen
  § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6
 Fahrregeln
Abschnitt I.
 Allgemeines
  § 6.01 Fahrt unter Segel
  § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
  § 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge
Abschnitt II.
 Begegnen und Überholen
  § 6.03 Allgemeine Grundsätze
  § 6.04 Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)
  § 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln
  § 6.06
  § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
  § 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
  § 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen
  § 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
  § 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
Abschnitt III.
 Weitere Regeln für die Fahrt
  § 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
  § 6.13 Wenden
  § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
  § 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
  § 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
  § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  § 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  § 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen
  § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
  § 6.21 Zusammenstellung der Verbände
  § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
  § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
(Anlage 3 Bilder 50a, 50b, 52)
Abschnitt IV.
 Fähren
  § 6.23 Verhalten der Fähren
Abschnitt V.
 Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
  § 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines
  § 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
  § 6.26 Durchfahrt der Bootsschleusen und Bootsgassen
  § 6.27 Durchfahren der Wehre
  § 6.28 Durchfahren der Schleusen
  § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
  § 6.29 Vorrecht auf Schleusung
Abschnitt VI.
 Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar
  § 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
  § 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
  § 6.31 Stillliegende Fahrzeuge
  § 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge
  § 6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
  § 6.34
  § 6.34
Kapitel 7
 Regeln für das Stilliegen
  § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
  § 7.02 Liegeverbot
  § 7.03 Ankern und Benutzung von Stelzen oder Ankerpfählen
  § 7.04 Festmachen
  § 7.05 Liegestellen
  § 7.06 Besondere Liegestellen
  § 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
  § 7.08 Wache und Aufsicht
Kapitel 8
 Zusatzbestimmungen
  § 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände
  § 8.01a Fahrgeschwindigkeit
  § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände
  § 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
  § 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
  § 8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
  § 8.06 Kupplungen der Schubverbände
  § 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden sowie Fahrzeugen, deren Länge 110,00 m überschreitet
  § 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände
  § 8.09
  § 8.10 Bleib-weg-Signal
  § 8.11 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
  § 8.12 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
  § 8.13 Anlegestellen für Fahrgastschiffe
Kapitel 9
 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
  § 9.01 Fahrbeschränkungen
  § 9.02 Durchfahrt durch die Schleuse Metz außerhalb der Betriebszeiten
  § 9.03 Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen
  § 9.04 Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung
  § 9.05 Meldepflicht
Kapitel 10
 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser
  § 10.01 Hochwassermarken
  § 10.02 Regeln für die Fahrt, wenn die Hochwassermarken erreicht oder überschritten sind
Zweiter Teil
 Umweltbestimmungen
Kapitel 11
 Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen
  § 11.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung
  § 11.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  § 11.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
  § 11.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
  § 11.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
  § 11.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
  § 11.07 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
(Anlage 3: Bild 62)
  § 11.08 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
  § 11.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
  Anlage 1
  Anlage 2
  Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
  Anlage 4
  Anlage 5
  Anlage 6 Schallzeichen
  Anlage 7 Schiffahrtszeichen
  Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
  Anlage 9
  Anlage 10
  Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
  Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
  Anlage 13 VERZEICHNIS DER MITZUFÜHRENDEN URKUNDEN UND SONSTIGEN UNTERLAGEN NACH § 1.10 MoselSchPV