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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)
Inhaltsverzeichnis 

Erster Teil
 Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
  Kapitel 1
   Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01Begriffsbestimmungen
§ 1.02Schiffsführer
§ 1.03Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09Besetzung des Ruders
§ 1.10Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
§ 1.10aAusnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
§ 1.11Mitführen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord
§ 1.12Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schiffahrtshindernisse
§ 1.13Schutz der Schiffahrtszeichen
§ 1.14Beschädigung von Anlagen
§ 1.15Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17Anzeige von Unfällen; festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19Besondere Anweisungen
§ 1.20Überwachung
§ 1.21Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge; Militärfahrzeuge
§ 1.22Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
§ 1.22aAnordnungen vorübergehender Art der Moselkommission
§ 1.23Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
§ 1.25Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26Sonderrechte der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
§ 1.27Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
  Kapitel 2
   Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03Schiffseichung
§ 2.04Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05Kennzeichen der Anker
§ 2.06Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
  Kapitel 3
   Bezeichnung der Fahrzeuge
    Abschnitt I.: Allgemeines
§ 3.01Begriffsbestimmungen und Anwendungen
§ 3.02Lichter
§ 3.03Flaggen, Tafeln und Wimpel
§ 3.04Zylinder, Bälle und Kegel
§ 3.05Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
§ 3.06(ohne Inhalt)
§ 3.07Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.
    Abschnitt II: Nacht- und Tagbezeichnung
    Titel A: Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
§ 3.09Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
§ 3.12Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist
§ 3.16Bezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
§ 3.18Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
§ 3.19Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
    Titel B: Bezeichnung beim Stilliegen
§ 3.20Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
§ 3.21Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
§ 3.23Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
§ 3.24Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
§ 3.25Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.26Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
    Abschnitt III: Sonstige Bezeichnung
§ 3.27Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
§ 3.28Zusätzliche Bezeichnung der Sondertransporte sowie der Fahrzeuge und schwimmenden Geräte, die Arbeiten im Fahrwasser ausführen
§ 3.29Schutz gegen Wellenschlag
§ 3.30Notzeichen
§ 3.31Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.32Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
§ 3.33Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
§ 3.34Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
  Kapitel 4
   Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
    Abschnitt I: Schallzeichen
§ 4.01Allgemeines
§ 4.02Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03Verbotene Schallzeichen
§ 4.04Notzeichen
    Abschnitt II: Sprechfunk
§ 4.05Sprechfunk
    Abschnitt III: Informations- und Navigationsgeräte
§ 4.06Radar
§ 4.07Inland AIS und Inland ECDIS
  Kapitel 5
   Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01Schiffahrtszeichen
§ 5.02Bezeichnung der Wasserstraße
  Kapitel 6
   Fahrregeln
    Abschnitt I: Allgemeines
§ 6.01Fahrt unter Segel
§ 6.02Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02aBesondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge
    Abschnitt II: Begegnen und Überholen
§ 6.03Allgemeine Grundsätze
§ 6.04Begegnen: Grundregeln
§ 6.05Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06(ohne Inhalt)
§ 6.07Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
§ 6.11Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
    Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13Wenden
§ 6.14Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19Schiffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22Sperrung der Schiffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22aVorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
    Abschnitt IV: Fähren
§ 6.23Verhalten der Fähren
    Abschnitt V: Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26Durchfahren der Bootsschleusen und Bootsgassen
§ 6.27Wehre
§ 6.28Durchfahren der Schleusen
§ 6.28aSchleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29Vorrecht auf Schleusung
    Abschnitt VI: Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar
§ 6.30Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 6.31Schallzeichen beim Stilliegen
§ 6.32Radarfahrt
§ 6.33Schallzeichen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren
§ 6.34Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren und das Dreitonzeichen hören
  Kapitel 7
   Regeln für das Stilliegen
§ 7.01Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
§ 7.02Liegeverbot
§ 7.03Ankern
§ 7.04Festmachen
§ 7.05Liegestellen
§ 7.06Besondere Liegestellen
§ 7.07Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
§ 7.08Wache und Aufsicht
  Kapitel 8
   Zusatzbestimmungen
§ 8.01Höchstabmessungen der Fahrzeuge und Verbände
§ 8.01aFahrgeschwindigkeit
§ 8.02Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07Sprechverbindung auf Verbänden sowie Fahrzeugen, deren Länge 110,00 m überschreitet
§ 8.08Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09(ohne Inhalt)
§ 8.10Bleib-weg-Signal
§ 8.11Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
§ 8.12Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
§ 8.13Anlegestellen für Fahrgastschiffe
  Kapitel 9
   Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
§ 9.01Fahrbeschränkungen
§ 9.02Durchfahrt durch die Schleuse Metz außerhalb der Betriebszeiten
§ 9.03Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen
§ 9.04Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung
§ 9.05Meldepflicht
  Kapitel 10
   Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser
§ 10.01Hochwassermarken
§ 10.02Regeln für die Fahrt, wenn die Hochwassermarken erreicht oder überschritten sind
Zweiter Teil
 Umweltbestimmungen
  Kapitel 11
   Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen
§ 11.01Begriffsbestimmungen und Anwendung
§ 11.02Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 11.03Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 11.04Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 11.05Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
§ 11.06Sorgfaltspflicht beim Bunkern
§ 11.07Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
§ 11.08Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
§ 11.09Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlagen 
Anlage 1:Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2:(ohne Inhalt)
Anlage 3:Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4:(ohne Inhalt)
Anlage 5:(ohne Inhalt)
Anlage 6:Schallzeichen
Anlage 7:Schiffahrtszeichen
Anlage 8:Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9:(ohne Inhalt)
Anlage 10:Muster für das Ölkontrollbuch
Anlage 11:Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen „Navigationsstatus“ und des Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug
Anlage 12:Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
Anlage 13:Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV