Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (MtDFmEloAufklVDV) § 3Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.