Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV) § 35Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes“
Die Anwärterinnen und Anwärter werden vertraut gemacht mit
1.
den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie
2.
den für ihre spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften.