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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
§ 1
Verzeichnisse
Der Notar führt die folgenden Verzeichnisse:
1.
das Urkundenverzeichnis,
2.
das Verwahrungsverzeichnis.
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