zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
§ 2
Akten
Der Notar führt die folgenden Akten:
1.
die Urkundensammlung,
2.
die Erbvertragssammlung,
3.
die elektronische Urkundensammlung,
4.
die Sondersammlung,
5.
die Nebenakten,
6.
die Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste und
7.
die Generalakte.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular