Jede Eintragung einer Verwahrungsmasse enthält folgende Angaben:
- 1.
die Massenummer,
- 2.
wenn die Verwahrung im Zusammenhang mit einem Geschäft steht, das im Urkundenverzeichnis eingetragen ist, die Urkundenverzeichnisnummer; andernfalls ein sonstiges eindeutiges Zeichen,
- 3.
die Beteiligten des Verwahrungsverhältnisses (§ 24),
- 4.
das Datum des Tages, an dem der Notar die Verwahrungsanweisung angenommen hat,
- 5.
die Einnahmen und die Ausgaben (§ 25) und
- 6.
den Abschluss des Verwahrungsgeschäfts.