Die Eintragung im Urkundenverzeichnis enthält folgende Angaben:
- 1.
das Datum und den Ort oder die Orte der Beurkundung oder der sonstigen Amtshandlung (§ 10),
- 2.
die Amtsperson (§ 11),
- 3.
die Beteiligten (§ 12),
- 4.
den Geschäftsgegenstand (§ 13),
- 5.
die Urkundenart (§ 14),
- 6.
gegebenenfalls Angaben zu Ausfertigungen (§ 15),
- 7.
gegebenenfalls weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen (§ 16) und
- 8.
gegebenenfalls sonstige Angaben (§ 17).