Leitfäden nach § 60 Absatz 1 haben sich vorrangig auf Maßnahmen zu beziehen, die der Verhütung schwerer Unfälle und der Begrenzung der Folgen möglicher schwerer Unfälle dienen. Sie haben insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- 1.
die Verbesserung der Bohrlochintegrität, des Bohrlochkontrollgeräts und der Bohrlochbarrieren sowie die Überwachung ihrer Wirksamkeit,
- 2.
die Verbesserung des Primärrückhaltesystems,
- 3.
die Verbesserung des Sekundärrückhaltesystems, das die Eskalation eines drohenden schweren Unfalls schon frühzeitig begrenzt,
- 4.
zuverlässige Entscheidungsprozesse,
- 5.
Management und Beaufsichtigung von Aktivitäten, die ernste Gefahren hervorrufen können,
- 6.
die Fachkompetenz der Personen in Schlüsselpositionen,
- 7.
ein wirksames Risikomanagement,
- 8.
die Bewertung der Zuverlässigkeit sicherheits- und umweltkritischer Systeme,
- 9.
wichtige Indikatoren für die Bewertung ergriffener Maßnahmen,
- 10.
die wirksame Integration von Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen des Unternehmers und anderer Beteiligter an den Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten.