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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben
Art XIV 

(1) Dieses Abkommen tritt in Kraft mit der Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten durch die Bundesrepublik.
(2) Der Anhang ist integrierender Bestandteil dieses Abkommens.