(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
- 3.
Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 4.
Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen,
- 5.
Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
- 6.
Planen von Windversorgungsanlagen,
- 7.
Bauen von Schleifwindladen,
- 8.
Herstellen von Holzpfeifen,
- 9.
Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall,
- 10.
Vormontieren von Orgeln,
- 11.
Stimmen von Orgelpfeifen,
- 12.
Intonieren von Orgelpfeifen,
- 13.
Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien,
- 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 15.
Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen.