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Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Zwischenprüfung
  § 6 Ziel und Zeitpunkt
  § 7 Inhalt
  § 8 Prüfungsbereich
Abschnitt 3
 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 9 Ziel und Zeitpunkt
  § 10 Inhalt
Unterabschnitt 2
 Fachrichtung Orgelbau
  § 11 Prüfungsbereiche
  § 12 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
  § 13 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
  § 14 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
  § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
 Fachrichtung Pfeifenbau
  § 18 Prüfungsbereiche
  § 19 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
  § 20 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
  § 21 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
  § 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
  § 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 25 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin