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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin* (Orgelbauerausbildungsverordnung - OrgBAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
 
§  6Ziel und Zeitpunkt
§  7Inhalt
§  8Prüfungsbereich
 
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung
 
Unterabschnitt 1
Allgemeines
 
§  9Ziel und Zeitpunkt
§ 10Inhalt
 
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Orgelbau
 
§ 11Prüfungsbereiche
§ 12Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 14Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Pfeifenbau
 
§ 18Prüfungsbereiche
§ 19Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 20Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 21Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
 
§ 25Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin