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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
§ 5
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
die Direktorin oder der Direktor,
3.
der Stiftungsbeirat.
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