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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - PassDEÜV)
Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1456)
Nr.Bezeichnung der SystemkomponenteVerpflichtung/Option
1FingerabdruckleserVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
2Software zur Erfassung und Qualitätssicherung von Lichtbild und FingerabdrückenVerpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
3Modul für die Datenübermittlung von der Passbehörde an den PassherstellerVerpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden
4Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der AntragsdatenVerpflichtung für den Passhersteller
Verpflichtung für die Passbehörden