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N-Lex
Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 1a Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
§ 1b Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
§ 1c Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
§ 1d Pflichten des Cloudanbieters
§ 1e Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
§ 1f Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
§ 2 Qualitätssicherung
§ 3 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
§ 4 Zertifizierung
§ 5 Qualitätsstatistik
§ 6 Übergangsregelungen
Anlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten
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