Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV) § 11Muster für den Personalausweis
Der Personalausweis ist nach dem in Anlage 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.