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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Anhang 3 

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1471 - 1474;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Abschnitt 1
Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes
Vorbemerkung:
1.
Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Personalausweis als auch für den vorläufigen Personalausweis und den Ersatz-Personalausweis.
2.
Die Personalausweisbehörden verwenden zur Personalisierung der vorläufigen Personalausweise und der Aufkleber zur Anschriftenänderung sowie zur Personalisierung der Ersatz-Personalausweise und zur Änderung von Daten der Ersatz-Personalausweise den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist.
3.
Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin“ zu verwenden.
4.
Der maschinenlesbare Bereich in den Ausweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
5.
In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.
6.
Grundsätzlich sind alle Einträge in den Ausweisen in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.
Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.
Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen.
Bei dem vorläufigen Personalausweis und bei dem Ersatz-Personalausweis ist im Datenfeld „Name“ der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 im Fettdruck zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.
Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.
Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist die Seriennummer in der Schriftgröße 3 einzutragen. Die Eintragungen zur Postleitzahl, zum Wohnort sowie zur Straße und Hausnummer sind in der Schriftgröße 3 im Fettsatz vorzunehmen.
7.
Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Ersatz-Personalausweisen ist dem Geburtsnamen die Zeichenfolge „GEB.“ unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.
8.
Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Personalausweis im Datenfeld „Doktorgrad“, im vorläufigen Personalausweis im Datenfeld „Name“ eingetragen. Die Anzahl der für den Namenseintrag vorgesehenen Zeichen verringert sich um die für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigte Zeichenzahl, sofern diese Eintragung im Datenfeld „Name“ vorgenommen wird.
9.
Die alphanummerische Seriennummer des Personalausweises wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim vorläufigen Personalausweis und beim Ersatz-Personalausweis besteht die Seriennummer aus einem Buchstaben und sieben Ziffern.
10.
Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Personalausweis verkleinert mit den Abmessungen 29 x 37 mm darzustellen.


DatenfelderAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße1 1
Schriftfont des Ausweisherstellers: (2 mm)
UnicodeDoc: 2,4 mm
Schriftgröße 2
Schriftfont des Ausweisherstellers: (1,3 mm)
UnicodeDoc: 2 mm
Name (Familienname und Geburtsname)26 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 52 Zeichen)
40 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt 120 Zeichen)
Vornamen26 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen)
40 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)
Tag der Geburt10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Ort der Geburt26 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen)
40 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)
Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Gültig bis (letzter Tag der Gültigkeitsdauer)10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Wohnort25 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Straße und Hausnummer25 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Größe3 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Farbe der Augen19 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 19 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
Doktorgrad20 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen)
31 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 32 Zeichen)
Ordens- und Künstlername2 20 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen)
31 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 32 Zeichen)
ausstellende Behörde19 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt 38 Zeichen)
28 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt 84 Zeichen)
Tag der Ausstellung8 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 8 Zeichen)
Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig
1
Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
2
Gilt nur für den Personalausweis.


Datenfelder
– der Aufkleber für
Anschriftänderungen
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 3
UnicodeDoc: 1,5 mm
Anschrift25 Zeichen pro Zeile; 4 Zeilen (insgesamt 100 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Datenfelder des Aufklebers
für Anschriftenänderungen nach elektronischer Anmeldung
nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 3
UnicodeDoc: 1,5 mm
Anschrift22 Zeichen pro Zeile, 4 Zeilen (insgesamt 88 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)


Abschnitt 2 (zu § 7 Absatz 3)
Anforderungen an das Lichtbild für den Ausweis im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes
Illustration einer Person mit langen blonden Haaren, die freundlich lächelt. Darüber befindet sich ein Netz aus Linien, das die Ausrichtung gemäß der Biometrie vorgibt.Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.   
Illustration einer Person mit blauen Haaren und gleichmäßig ausgeleuchtetem Gesicht.Ausleuchtung
Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht. Rote Augen sind zu vermeiden.
Illustration einer Person mit blauen Haaren und einem Schlagschatten auf der rechten Seite ihres Gesichts.Illustration einer Person mit blauen Haaren. Das Bild hat einen geringen Kontrast und ist sehr dunkel.Illustration einer Person mit blauen Haaren und einer Reflexion im Gesicht.
SchlagschattenZu dunkelReflexion im Gesicht
Illustration einer bärtigen Person mit geradem und mittig positioniertem Kopf.Kopfposition
Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade.
Illustration einer bärtigen Person mit geneigtem Kopf zur rechten Seite.Illustration einer bärtigen Person, die leicht nach oben schaut.Illustration einer bärtigen Person, die sich am rechten unteren Bildausschnitt befindet.
Kopfneigung zur SeiteNach unten oder obenNicht zentriert
Illustration einer Person mit scharfem und kontrastreichem Gesicht.Schärfe und Kontrast
Das Gesicht ist in allen Bereichen scharf abgebildet und kontrastreich.
Illustration einer Person mit unscharfem Gesicht.Illustration einer Person mit geringem Kontrast und dunkler Belichtung.Illustration einer Person mit geringem Kontrast und heller Belichtung.
Schärfe unzureichendMangelnder Kontrast
(zu dunkel)
Mangelnder Kontrast
(zu hell)
Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem schattenfreien, einfarbig grauen Hintergrund.Hintergrund
Der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast.
Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem gemusterten Hintergrund.Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem kontrastarmen Hintergrund.Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem Hintergrund mit Schatten.
Hintergrund mit MusterHintergrund ohne KontrastHintergrund mit Schatten
Illustration einer bärtigen Person mit Brille in guter Fotoqualität und mit realitätsgetreuem Hautton.Fotoqualität
Die Farben und insbesondere der Hautton werden auf dem Foto realitätsgetreu wiedergegeben. Digitale Fotos liegen in Farbe vor.
Illustration einer bärtigen Person mit Brille und offensichtlich retuschiertem Gesicht.Illustration einer bärtigen Person mit Brille und weichgezeichnetem Gesicht.Illustration einer bärtigen Person mit Brille mit verpixeltem Gesicht.
Mit Retuschen/FilterWeichzeichenZu geringe Auflösung
Illustration einer Person mit neutralem Gesichtsausdruck.Gesichtsausdruck
Der Gesichtsausdruck ist neutral. Der Blick ist geradeaus in die Kamera gerichtet und der Mund geschlossen.
Illustration einer Person mit offenem Mund und lachendem Gesichtsausdruck.Illustration einer Person mit geschlossenen Augen.Illustration einer Person, die ihr Gesicht zu einer Grimasse verzieht.
Lachen, Mund offenAugen zu, zusammengekniffenGrimasse
Illustration einer Person mit Brille und klar und deutlich erkennbaren Augen.Sichtbarkeit der Augen
Die Augen sind klar und deutlich erkennbar. Sie sind nicht verdeckt.
Illustration einer Person mit Brille, deren Brillenrahmen die Augen teilweise verdeckt.Illustration einer Person, bei der die Haare die Augen verdecken und Rote-Augen-Effekt.Illustration einer Person mit dunklen Brillengläsern und Spiegelungen.
Brillenrahmen verdeckt AugenHaare verdecken
die Augen,
Rote-Augen-Effekt
Brillengläser zu dunkel, Spiegelung
Illustration einer Person mit Kopftuch, bei der das Gesicht von der Kinnkante bis zur Stirn sichtbar ist.Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht ist von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar. Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.
Illustration einer Person mit Basecap, das tief ins Gesicht gezogen ist.Illustration einer Person mit blauer Burka.Illustration einer Person mit Kopftuch, deren Gesicht kaum erkennbar ist.
MützeBurkaGesicht nicht ausreichend sichtbar
Illustration eines Kindes mit dunkelblonden Haaren, das frontal in die Kamera blickt.Kinder
Das Gesicht nimmt 50 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind im Übrigen kleinere Abweichungen zulässig.
Illustration eines Kindes mit einer weißen Mütze.Illustration eines Kindes und einem Gegenstand im Bild.Illustration eines Kindes mit Grimasse.
KopfbedeckungGegenstand im BildGrimasse
Illustration eines Kleinkindes, das frontal in die Kamera blickt.(Klein-)Kinder und Babys
Es handelt sich um eine Frontalaufnahme. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind auf dem Foto weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen zulässig.
Illustration eines Kleinkindes, dessen Kopf den Großteil des Bildes einnimmt.Illustration eines Kleinkindes mit einer zweiten Person im Hintergrund.Illustration eines Kleinkindes, das nicht direkt in die Kamera schaut.
Kopf zu großZweite Person, Gegenstand im HintergrundKeine Frontalaufnahme