Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Tastenkombinationen
Landesrecht
Rechtsprechung im Internet
Verwaltungsvorschriften im Internet
N-Lex
Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Eingangsformel
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Rückforderung überzahlter Entlastungen durch Energieversorgungsunternehmen
§ 3 Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs durch das Energieversorgungsunternehmen
§ 4 Anordnung der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens und der Korrektur der Jahresendabrechnung durch die Prüfbehörde
Abschnitt 3
Übergang des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens auf den Bund
§ 5 Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 6 Voraussetzungen für den Forderungsübergang; Bestätigung durch die Prüfbehörde
§ 7 Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 8 Geltendmachung des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
§ 9 Anzeigepflichten der Prüfbehörde im Rahmen des Forderungsübergangs
§ 10 Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
§ 11 Verfügungsverbot; Anzeige- und sonstige Pflichten bei Erlöschen vor Forderungsübergang oder Insolvenz
§ 12 Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
Abschnitt 4
Unmittelbare Anspruchsdurchsetzung durch die Prüfbehörde
§ 13 Anforderungen an die Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr überzahlter Entlastungen
§ 14 Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
§ 15 Ausschluss des Forderungsübergangs
§ 16 Geltendmachung des Auskehrverlangens und des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
§ 17 Anzeigepflichten der Prüfbehörde und des Energieversorgungsunternehmens im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Auskehr
§ 18 Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen nach Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr
§ 19 Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
Abschnitt 5
Inkrafttreten
§ 20 Inkrafttreten
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular