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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung - PFAV)
§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Pensionsfonds haben ihre Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gegenüber der Aufsichtsbehörde wie folgt aufzustellen:
1.
die Bilanzen nach Formular F.800.01 und
2.
die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das gesamte Pensionsfondsgeschäft nach Formular F.810.01.