PflAFinV
Ausfertigungsdatum: 02.10.2018
Vollzitat:
"Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1622)"
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2019 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 +++)
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen |
§ 3 | Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets |
§ 4 | Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets |
§ 5 | Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets |
§ 6 | Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen |
§ 7 | Zurückweisung unplausibler Angaben |
§ 8 | Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
§ 9 | Ermittlung des Finanzierungsbedarfs |
§ 10 | Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser |
§ 11 | Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 12 | Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 13 | Einzahlungen in den Ausgleichsfonds |
§ 14 | Höhe der Ausgleichszuweisungen |
§ 15 | Zahlung der Ausgleichszuweisungen |
§ 16 | Abrechnung der Ausgleichszuweisungen |
§ 17 | Abrechnung der Umlagebeträge |
§ 18 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen |
§ 19 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen |
§ 20 | Rechnungslegung |
§ 21 | Art und Zweck, Umfang |
§ 22 | Erhebungsmerkmale |
§ 23 | Hilfsmerkmale |
§ 24 | Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt |
§ 25 | Auskunftspflicht |
§ 26 | Übermittlung |
§ 27 | Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 28 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Mehrkosten der Ausbildungsvergütung |
Anlage 2 | Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
Lfd. Nr. | Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände)1 | Kostenartengruppen |
---|---|---|
A. | Kosten der Pflegeschule | |
1. | Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten der Praxisbegleitung | Theoretischer und praktischer Unterricht |
1.1 | Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch soweit Aufgaben des Lehrpersonals) | |
1.2 | Hauptamtliches Lehrpersonal | |
1.3 | Nebenberufliches Lehrpersonal | |
2. | Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals während der Praxisbegleitung | |
3. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
3.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
3.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
3.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
3.4 | Büro- und Schulbedarf | |
3.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
3.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
3.7 | Anwendungssoftware | |
3.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
3.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes) | |
3.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
3.11 | Personalbeschaffungskosten | |
3.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
3.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
4. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
4.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
4.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
4.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
5. | Betriebskosten des Schulgebäudes | |
5.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie | |
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe | ||
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) | ||
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen | ||
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen | ||
Gebrauchsgüter | ||
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | ||
6. | Sonstige Gemeinkosten | |
B. | Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung | |
1. | Kosten der Praxisanleitung | Praktische Ausbildung |
1.1 | Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich Reisekosten | |
1.2 | Kosten der Organisation nach § 8 des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reisekosten | |
1.3 | Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter | |
1.4 | Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten | |
1.5 | Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung) | |
2. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
2.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
2.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
2.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
2.4 | Bürobedarf | |
2.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
2.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
2.7 | Anwendungssoftware | |
2.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
2.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes) | |
2.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
2.11 | Personalbeschaffungskosten | |
2.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
2.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
3. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
3.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
3.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
3.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
4. | Betriebskosten der Gebäude | |
4.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie | |
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe | ||
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) | ||
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen | ||
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen | ||
Gebrauchsgüter | ||
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | ||
5. | Sonstige Gemeinkosten |
1. | Name und Anschrift des Trägers der Einrichtung und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person, |
2. | Art der Einrichtung, |
3. | in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Datums des Ausbildungsbeginns, des Datums des Ausbildungsendes und des Ausbildungsumfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit), |
4. | Zahl der im Finanzierungszeitraum in der Ausbildung befindlichen Personen, aufgeschlüsselt nach Teilzeit und Vollzeit, |
5. | Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten, |
6. | Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes) und |
7. | die für das jeweilige Ausbildungsjahr vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung je Auszubildender oder Auszubildendem sowie den Arbeitgeberbruttobetrag. |
1. | Name und Anschrift des Trägers der Pflegeschule und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift der Pflegeschule sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person, |
2. | in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Ausbildungsbeginns und des Ausbildungsendes und des Umfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit), |
3. | Zahl der im jeweiligen Schuljahr in der Ausbildung befindlichen Personen, aufgeschlüsselt nach Teilzeit und Vollzeit, |
4. | anderweitig erhaltene Leistungen zur Finanzierung der Ausbildung, beispielsweise Fördermittel nach dem Dritten Kapitel des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. |