PflAFinV
Ausfertigungsdatum: 02.10.2018
Vollzitat:
"Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1622), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 3a G v. 12.12.2023 I Nr. 359 |
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2019 +++)Überschrift: IdF d. Art. 3 Nr. 1 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 mWv 1.1.2024
(+++ Zur Anwendung vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 +++)
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen |
§ 3 | Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets |
§ 4 | Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets |
§ 5 | Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets |
§ 6 | Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen |
§ 7 | Zurückweisung unplausibler Angaben |
§ 8 | Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
§ 9 | Ermittlung des Finanzierungsbedarfs |
§ 10 | Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser |
§ 11 | Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 12 | Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen |
§ 13 | Einzahlungen in den Ausgleichsfonds |
§ 14 | Höhe der Ausgleichszuweisungen |
§ 15 | Zahlung der Ausgleichszuweisungen |
§ 16 | Abrechnung der Ausgleichszuweisungen |
§ 17 | Abrechnung der Umlagebeträge |
§ 18 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen |
§ 19 | Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen |
§ 20 | Rechnungslegung |
§ 21 | Art und Zweck, Umfang |
§ 22 | Erhebungsmerkmale |
§ 23 | Hilfsmerkmale |
§ 24 | Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt |
§ 25 | Auskunftspflicht |
§ 26 | Übermittlung |
§ 27 | Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 27a | Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes |
§ 28 | Inkrafttreten |
Anlage 1 | Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes |
Anlage 2 | Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets |
Lfd. Nr. | Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände)1 | Kostenartengruppen |
---|---|---|
A. | Kosten der Pflegeschule | |
1. | Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten der Praxisbegleitung | Theoretischer und praktischer Unterricht |
1.1 | Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch soweit Aufgaben des Lehrpersonals) | |
1.2 | Hauptamtliches Lehrpersonal | |
1.3 | Nebenberufliches Lehrpersonal | |
2. | Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals während der Praxisbegleitung | |
3. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
3.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
3.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
3.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
3.4 | Büro- und Schulbedarf | |
3.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
3.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
3.7 | Anwendungssoftware | |
3.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
3.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes) | |
3.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
3.11 | Personalbeschaffungskosten | |
3.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
3.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
4. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
4.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
4.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
4.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
5. | Betriebskosten des Schulgebäudes | |
5.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie | |
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe | ||
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) | ||
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen | ||
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen | ||
Gebrauchsgüter | ||
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | ||
6. | Sonstige Gemeinkosten | |
B. | Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung | |
1. | Kosten der Praxisanleitung | Praktische Ausbildung |
1.1 | Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich Reisekosten | |
1.2 | Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reisekosten | |
1.3 | Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter | |
1.4 | Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten | |
1.5 | Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung) | |
2. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
2.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
2.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
2.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
2.4 | Bürobedarf | |
2.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
2.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
2.7 | Anwendungssoftware | |
2.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
2.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes) | |
2.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
2.11 | Personalbeschaffungskosten | |
2.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
2.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
3. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
3.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
3.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
3.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
4. | Betriebskosten der Gebäude | |
4.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie | |
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe | ||
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) | ||
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen | ||
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen | ||
Gebrauchsgüter | ||
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | ||
5. | Sonstige Gemeinkosten |
1. | Name und Anschrift des Trägers der Einrichtung und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person, |
2. | Art der Einrichtung, |
3. | in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Datums des Ausbildungsbeginns, des Datums des Ausbildungsendes und des Ausbildungsumfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit) sowie der besuchten Pflegeschule mit Adresse oder Hochschule mit Adresse samt Studiengang, |
4. | die jeweilige Art der Ausbildung, in der sich die Personen befinden, differenziert nach beruflicher und hochschulischer Pflegeausbildung, einschließlich der Angabe, inwieweit diese jeweils eine zusätzliche Ausbildung nach § 14 Absatz 1 bis 6 des Pflegeberufegesetzes umfasst, sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes, |
5. | für Träger der praktischen Ausbildung nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten, |
6. | Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine zusätzliche Ausbildung nach § 14 Absatz 1 bis 6 des Pflegeberufegesetzes umfasst, sowie Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes) und |
7. | die für den Finanzierungszeitraum vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung je Person differenziert nach beruflicher und hochschulischer Pflegeausbildung sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes, und den jeweiligen Arbeitgeberbruttobetrag. |
1. | Name und Anschrift des Trägers der Pflegeschule und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift der Pflegeschule sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person, |
2. | in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Ausbildungsbeginns und des Ausbildungsendes und des Umfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit), einschließlich des Trägers der praktischen Ausbildung mit Adresse, |
3. | Anzahl der Fälle der Durchführung einer zusätzlichen Ausbildung nach § 14 Absatz 1 bis 6 des Pflegeberufegesetzes oder einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes, |
4. | anderweitig erhaltene Leistungen zur Finanzierung der Ausbildung, beispielsweise Fördermittel nach dem Dritten Kapitel des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. |